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Stollberg/Erzgeb. · Erzgebirgskreis · 11.127 Einwohner

Ausländerbehörde für Stollberg/Erzgeb.

Zuständig ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis mit Sitz in Annaberg-Buchholz.

Postleitzahlen in Stollberg/Erzgeb.: 09366

Ausländerbehörde Erzgebirgskreis

Anschrift
Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin
Fax
+49 3733 831 5228
Website der Behörde
erzgebirgskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Stollberg/Erzgeb. zuständig?

Für Stollberg/Erzgeb. (Erzgebirgskreis) ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis zuständig, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon +49 3733 831 5050.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stollberg/Erzgeb.?

Zur Gemeinde Stollberg/Erzgeb. gehören die Postleitzahlen 09366. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis für