Oelsnitz/Erzgeb. · Erzgebirgskreis · 10.954 Einwohner
Ausländerbehörde für Oelsnitz/Erzgeb.
Zuständig ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis mit Sitz in Annaberg-Buchholz.
Postleitzahlen in Oelsnitz/Erzgeb.: 09376
Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3733 831 5050
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin
- Fax
- +49 3733 831 5228
- Website der Behörde
- erzgebirgskreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Oelsnitz/Erzgeb. zuständig?
Für Oelsnitz/Erzgeb. (Erzgebirgskreis) ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis zuständig, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon +49 3733 831 5050.
Welche Postleitzahlen gehören zu Oelsnitz/Erzgeb.?
Zur Gemeinde Oelsnitz/Erzgeb. gehören die Postleitzahlen 09376. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).