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Herborn · Lahn-Dill-Kreis · 20.421 Einwohner

Ausländerbehörde für Herborn

Zuständig ist die Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis mit Sitz in Wetzlar.

Postleitzahlen in Herborn: 35745

Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15:30 Uhr; Do 8–12 Uhr und 13:30–17:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit Termin
Website der Behörde
lahn-dill-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Herborn zuständig?

Für Herborn (Lahn-Dill-Kreis) ist die Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis zuständig, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Telefon +49 6441 407-2310.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herborn?

Zur Gemeinde Herborn gehören die Postleitzahlen 35745. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15:30 Uhr; Do 8–12 Uhr und 13:30–17:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis für