Ausländerbehörden.org

Kaarst · Rhein-Kreis Neuss · 43.295 Einwohner

Ausländerbehörde für Kaarst

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss mit Sitz in Grevenbroich.

Postleitzahlen in Kaarst: 41564

Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Nur nach Terminabsprache: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–16:00 Uhr
Fax
+49 2181 601-3298
Website der Behörde
rhein-kreis-neuss.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Kaarst zuständig?

Für Kaarst (Rhein-Kreis Neuss) ist die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss zuständig, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich, Telefon +49 2131 928-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kaarst?

Zur Gemeinde Kaarst gehören die Postleitzahlen 41564. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss erreichbar?

Öffnungszeiten: Nur nach Terminabsprache: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–16:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss für