Lauda-Königshofen · Main-Tauber-Kreis · 14.180 Einwohner
Ausländerbehörde für Lauda-Königshofen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis mit Sitz in Tauberbischofsheim.
Postleitzahlen in Lauda-Königshofen: 97922
Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis
Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9341 82-5899
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Servicezeiten: Mo, Di, Mi 08:00 - 12:30 Uhr; Do 08:00 - 18:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:30 Uhr
- Fax
- +49 9341 828-5900
- Website der Behörde
- main-tauber-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Lauda-Königshofen zuständig?
Für Lauda-Königshofen (Main-Tauber-Kreis) ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis zuständig, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon +49 9341 82-5899.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lauda-Königshofen?
Zur Gemeinde Lauda-Königshofen gehören die Postleitzahlen 97922. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Servicezeiten: Mo, Di, Mi 08:00 - 12:30 Uhr; Do 08:00 - 18:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).