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Lauda-Königshofen · Main-Tauber-Kreis · 14.180 Einwohner

Ausländerbehörde für Lauda-Königshofen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis mit Sitz in Tauberbischofsheim.

Postleitzahlen in Lauda-Königshofen: 97922

Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis
Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Servicezeiten: Mo, Di, Mi 08:00 - 12:30 Uhr; Do 08:00 - 18:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Fax
+49 9341 828-5900
Website der Behörde
main-tauber-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Lauda-Königshofen zuständig?

Für Lauda-Königshofen (Main-Tauber-Kreis) ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis zuständig, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon +49 9341 82-5899.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lauda-Königshofen?

Zur Gemeinde Lauda-Königshofen gehören die Postleitzahlen 97922. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Main-Tauber-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Servicezeiten: Mo, Di, Mi 08:00 - 12:30 Uhr; Do 08:00 - 18:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).