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Limburg a. d. Lahn · Landkreis Limburg-Weilburg · 35.938 Einwohner

Ausländerbehörde für Limburg a. d. Lahn

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg mit Sitz in Limburg.

Postleitzahlen in Limburg a. d. Lahn: 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556

Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg
Gartenstraße 1
65549 Limburg
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung
Fax
+49 6431 296419
Website der Behörde
landkreis-limburg-weilburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Limburg a. d. Lahn zuständig?

Für Limburg a. d. Lahn (Landkreis Limburg-Weilburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg zuständig, Gartenstraße 1, 65549 Limburg, Telefon +49 6431 296-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Limburg a. d. Lahn?

Zur Gemeinde Limburg a. d. Lahn gehören die Postleitzahlen 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg erreichbar?

Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Limburg-Weilburg für