Lübbecke · Kreis Minden-Lübbecke · 26.815 Einwohner
Ausländerbehörde für Lübbecke
Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke mit Sitz in Minden.
Postleitzahlen in Lübbecke: 32312
Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 571 807-20600
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Hotline während der Öffnungszeiten
- Fax
- +49 571 807-30852
- Website der Behörde
- minden-luebbecke.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Lübbecke zuständig?
Für Lübbecke (Kreis Minden-Lübbecke) ist die Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke zuständig, Portastraße 13, 32423 Minden, Telefon +49 571 807-20600.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lübbecke?
Zur Gemeinde Lübbecke gehören die Postleitzahlen 32312. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke erreichbar?
Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Hotline während der Öffnungszeiten.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).