Lübben (Spreewald) · Landkreis Dahme-Spreewald · 14.028 Einwohner
Ausländerbehörde für Lübben (Spreewald)
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald mit Sitz in Königs Wusterhausen.
Postleitzahlen in Lübben (Spreewald): 15907
Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3375 26-2119
- Öffnungszeiten
- Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr und nach Vereinbarung; Telefonzeiten (Hotline): Mo 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr, Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr
- Fax
- +49 3375 26-2108
- Website der Behörde
- dahme-spreewald.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Lübben (Spreewald) zuständig?
Für Lübben (Spreewald) (Landkreis Dahme-Spreewald) ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald zuständig, Schulweg 1b, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon +49 3375 26-2119.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lübben (Spreewald)?
Zur Gemeinde Lübben (Spreewald) gehören die Postleitzahlen 15907. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald erreichbar?
Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr und nach Vereinbarung; Telefonzeiten (Hotline): Mo 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr, Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).