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Schönefeld · Landkreis Dahme-Spreewald · 19.154 Einwohner

Ausländerbehörde für Schönefeld

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald mit Sitz in Königs Wusterhausen.

Postleitzahlen in Schönefeld: 12529

Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
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Öffnungszeiten
Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr und nach Vereinbarung; Telefonzeiten (Hotline): Mo 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr, Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr
Fax
+49 3375 26-2108
Website der Behörde
dahme-spreewald.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Schönefeld zuständig?

Für Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald zuständig, Schulweg 1b, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon +49 3375 26-2119.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönefeld?

Zur Gemeinde Schönefeld gehören die Postleitzahlen 12529. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr und nach Vereinbarung; Telefonzeiten (Hotline): Mo 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr, Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald für