Manching · Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm · 13.042 Einwohner
Ausländerbehörde für Manching
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Sitz in Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Postleitzahlen in Manching: 85077
Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Pettenkoferstraße 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8441 27-5560
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo und Mi 14:00–16:00 Uhr, Do 14:00–17:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di ganztägig geschlossen. Telefonzeiten Aufenthaltsgenehmigungen: Mo, Mi, Do, Fr 11:00–12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:30–15:00 Uhr
- Fax
- +49 8441 27555
- Website der Behörde
- landkreis-pfaffenhofen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Manching zuständig?
Für Manching (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zuständig, Pettenkoferstraße 5, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Telefon +49 8441 27-5560.
Welche Postleitzahlen gehören zu Manching?
Zur Gemeinde Manching gehören die Postleitzahlen 85077. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo und Mi 14:00–16:00 Uhr, Do 14:00–17:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di ganztägig geschlossen. Telefonzeiten Aufenthaltsgenehmigungen: Mo, Mi, Do, Fr 11:00–12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:30–15:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).