Ausländerbehörden.org

Pfaffenhofen a. d. Ilm · Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm · 26.996 Einwohner

Ausländerbehörde für Pfaffenhofen a. d. Ilm

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Sitz in Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Postleitzahlen in Pfaffenhofen a. d. Ilm: 85276

Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Pettenkoferstraße 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo und Mi 14:00–16:00 Uhr, Do 14:00–17:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di ganztägig geschlossen. Telefonzeiten Aufenthaltsgenehmigungen: Mo, Mi, Do, Fr 11:00–12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:30–15:00 Uhr
Fax
+49 8441 27555
Website der Behörde
landkreis-pfaffenhofen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Pfaffenhofen a. d. Ilm zuständig?

Für Pfaffenhofen a. d. Ilm (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zuständig, Pettenkoferstraße 5, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Telefon +49 8441 27-5560.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pfaffenhofen a. d. Ilm?

Zur Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Ilm gehören die Postleitzahlen 85276. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo und Mi 14:00–16:00 Uhr, Do 14:00–17:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di ganztägig geschlossen. Telefonzeiten Aufenthaltsgenehmigungen: Mo, Mi, Do, Fr 11:00–12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:30–15:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm für