Mülheim-Kärlich · Landkreis Mayen-Koblenz · 11.159 Einwohner
Ausländerbehörde für Mülheim-Kärlich
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz mit Sitz in Koblenz.
Postleitzahlen in Mülheim-Kärlich: 56218
Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 261 108-778
- Öffnungszeiten
- Servicezeiten: Mo, Di, Do 8.30–12.30 und 13.30–15.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Fr 8.30–12.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen
- Website der Behörde
- kvmyk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Mülheim-Kärlich zuständig?
Für Mülheim-Kärlich (Landkreis Mayen-Koblenz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz zuständig, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 108-778.
Welche Postleitzahlen gehören zu Mülheim-Kärlich?
Zur Gemeinde Mülheim-Kärlich gehören die Postleitzahlen 56218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz erreichbar?
Öffnungszeiten: Servicezeiten: Mo, Di, Do 8.30–12.30 und 13.30–15.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Fr 8.30–12.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).