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Mülheim-Kärlich · Landkreis Mayen-Koblenz · 11.159 Einwohner

Ausländerbehörde für Mülheim-Kärlich

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Postleitzahlen in Mülheim-Kärlich: 56218

Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
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Öffnungszeiten
Servicezeiten: Mo, Di, Do 8.30–12.30 und 13.30–15.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Fr 8.30–12.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen
Website der Behörde
kvmyk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Mülheim-Kärlich zuständig?

Für Mülheim-Kärlich (Landkreis Mayen-Koblenz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz zuständig, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 108-778.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mülheim-Kärlich?

Zur Gemeinde Mülheim-Kärlich gehören die Postleitzahlen 56218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicezeiten: Mo, Di, Do 8.30–12.30 und 13.30–15.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Fr 8.30–12.00 Uhr nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz für