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Neufahrn b. Freising · Landkreis Freising · 21.061 Einwohner

Ausländerbehörde für Neufahrn b. Freising

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Freising mit Sitz in Freising.

Postleitzahlen in Neufahrn b. Freising: 85375, 85376

Ausländerbehörde Landkreis Freising

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Freising
Landshuter Straße 31
85356 Freising
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvergabe möglich
Website der Behörde
kreis-freising.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neufahrn b. Freising zuständig?

Für Neufahrn b. Freising (Landkreis Freising) ist die Ausländerbehörde Landkreis Freising zuständig, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, Telefon +49 8161 600-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neufahrn b. Freising?

Zur Gemeinde Neufahrn b. Freising gehören die Postleitzahlen 85375, 85376. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Freising erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach Terminvergabe möglich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Freising für