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Neunkirchen-Seelscheid · Rhein-Sieg-Kreis · 20.283 Einwohner

Ausländerbehörde für Neunkirchen-Seelscheid

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis mit Sitz in Siegburg.

Postleitzahlen in Neunkirchen-Seelscheid: 53819

Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
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Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:45 Uhr; Di 10:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
rhein-sieg-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neunkirchen-Seelscheid zuständig?

Für Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis zuständig, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon +49 2241 130.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neunkirchen-Seelscheid?

Zur Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehören die Postleitzahlen 53819. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Nur nach vorheriger Terminabsprache. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:45 Uhr; Di 10:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis für