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Neustadt in Holstein · Kreis Ostholstein · 15.930 Einwohner

Ausländerbehörde für Neustadt in Holstein

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein mit Sitz in Eutin.

Postleitzahlen in Neustadt in Holstein: 23730

Ausländerbehörde Kreis Ostholstein

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 4521 788-96292
Website der Behörde
kreis-oh.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neustadt in Holstein zuständig?

Für Neustadt in Holstein (Kreis Ostholstein) ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein zuständig, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Telefon +49 4521 788-360.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt in Holstein?

Zur Gemeinde Neustadt in Holstein gehören die Postleitzahlen 23730. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein für