Schleswig-Holstein
Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 201.472 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Zuwanderungsbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4521 788-360
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten: Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 4521 788-96292
- Website der Behörde
- kreis-oh.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Bad Schwartau19.954 Einw.
- Eutin17.275 Einw.
- Stockelsdorf16.289 Einw.
- Neustadt in Holstein15.930 Einw.
- Ratekau15.527 Einw.
- Fehmarn13.200 Einw.
- Scharbeutz11.694 Einw.
- Malente10.858 Einw.
- Oldenburg in Holstein9.711 Einw.
- Heiligenhafen9.484 Einw.
- Timmendorfer Strand8.320 Einw.
- Ahrensbök8.092 Einw.
- Grömitz6.812 Einw.
- Lensahn5.066 Einw.
- Süsel4.978 Einw.
- Bosau3.373 Einw.
- Schönwalde am Bungsberg2.451 Einw.
- Großenbrode2.202 Einw.
- Wangels2.190 Einw.
- Schashagen1.963 Einw.
- Gremersdorf1.605 Einw.
- Sierksdorf1.462 Einw.
- Kasseedorf1.387 Einw.
- Dahme1.195 Einw.
- Kellenhusen (Ostsee)1.194 Einw.
- Heringsdorf1.160 Einw.
- Neukirchen1.160 Einw.
- Grube1.124 Einw.
- Göhl1.105 Einw.
- Altenkrempe1.089 Einw.
- Riepsdorf958 Einw.
- Harmsdorf703 Einw.
- Damlos613 Einw.
- Beschendorf567 Einw.
- Kabelhorst405 Einw.
- Manhagen376 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein?
Anschrift: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin. Telefon: +49 4521 788-360. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: zuwanderungsbehoerde@kreis-oh.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Ostholstein zuständig?
Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Bad Schwartau, Eutin, Stockelsdorf, Neustadt in Holstein, Ratekau, Fehmarn, Scharbeutz, Malente und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Ostholstein?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-oh.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2454.1420.1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausländerbehörde Flensburg
- Ausländerbehörde Kiel
- Ausländerbehörde Lübeck
- Ausländerbehörde Neumünster
- Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
- Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
- Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland
- Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
- Ausländerbehörde Kreis Plön
- Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
- Ausländerbehörde Kreis Segeberg
- Ausländerbehörde Kreis Steinburg
- Ausländerbehörde Kreis Stormarn