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Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland

Zuständig für 133 Städte und Gemeinden mit rund 170.029 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland
Marktstraße 6
25813 Husum
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; ohne Termin (Ausgabe/Adressänderung eAT, Gestattungen, Fiktionsbescheinigungen): montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Website der Behörde
nordfriesland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland?

Anschrift: Marktstraße 6, 25813 Husum. Telefon: +49 4841 67-210. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; ohne Termin (Ausgabe/Adressänderung eAT, Gestattungen, Fiktionsbescheinigungen): montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@nordfriesland.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland zuständig?

Für 133 Städte und Gemeinden, darunter Husum, Sylt, Niebüll, Leck, Bredstedt, Tönning, Wyk auf Föhr, Mildstedt und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Suchergebnis-Adressen/Kreis-Nordfriesland-Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde.php?ModID=9&FID=2271.391.1&KatID=0&kuo=1&call=0&bn=0&sfname=0&sfkat=0&sfplz=0&sfort=0&k_sub=0

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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