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Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg

Zuständig für 123 Städte und Gemeinden mit rund 205.472 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Migrationsmanagement.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Migrationsmanagement (Anfragen ohne Termin): Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr; Dienstag geschlossen; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 4621 87-805
Website der Behörde
schleswig-flensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg?

Anschrift: Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Telefon: +49 4621 87850-0. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Migrationsmanagement (Anfragen ohne Termin): Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr; Dienstag geschlossen; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: migrationsmanagement@schleswig-flensburg.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg zuständig?

Für 123 Städte und Gemeinden, darunter Schleswig, Harrislee, Handewitt, Kappeln, Kropp, Glücksburg (Ostsee), Tarp, Mittelangeln und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation/Migration/Wir-%C3%BCber-uns-Fachdienst-Migrationsmanagement/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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