Schleswig-Holstein
Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
Zuständig für 123 Städte und Gemeinden mit rund 205.472 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Migrationsmanagement.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4621 87850-0
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten Migrationsmanagement (Anfragen ohne Termin): Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr; Dienstag geschlossen; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- +49 4621 87-805
- Website der Behörde
- schleswig-flensburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Schleswig25.352 Einw.
- Harrislee11.811 Einw.
- Handewitt11.556 Einw.
- Kappeln8.812 Einw.
- Kropp6.694 Einw.
- Glücksburg (Ostsee)6.306 Einw.
- Tarp5.890 Einw.
- Mittelangeln5.321 Einw.
- Süderbrarup5.255 Einw.
- Sörup4.060 Einw.
- Oeversee3.611 Einw.
- Großenwiehe3.307 Einw.
- Schafflund3.014 Einw.
- Steinbergkirche2.978 Einw.
- Jübek2.796 Einw.
- Schuby2.773 Einw.
- Wanderup2.722 Einw.
- Fahrdorf2.684 Einw.
- Silberstedt2.477 Einw.
- Eggebek2.469 Einw.
- Wees2.400 Einw.
- Hürup2.388 Einw.
- Husby2.345 Einw.
- Gelting2.311 Einw.
- Erfde2.243 Einw.
- Busdorf2.015 Einw.
- Lindewitt2.005 Einw.
- Stapel1.952 Einw.
- Großsolt1.753 Einw.
- Böklund1.681 Einw.
- Sieverstedt1.656 Einw.
- Freienwill1.623 Einw.
- Treia1.619 Einw.
- Langballig1.566 Einw.
- Schaalby1.474 Einw.
- Sterup1.435 Einw.
- Bollingstedt1.410 Einw.
- Nübel1.251 Einw.
- Munkbrarup1.189 Einw.
- Neuberend1.144 Einw.
- Boren1.142 Einw.
- Dannewerk1.126 Einw.
- Dollerup1.090 Einw.
- Lürschau1.080 Einw.
- Langstedt1.054 Einw.
- Medelby1.053 Einw.
- Tolk1.051 Einw.
- Jerrishoe1.034 Einw.
- Hollingstedt1.016 Einw.
- Jagel991 Einw.
- Wallsbüll972 Einw.
- Havetoft963 Einw.
- Groß Rheide952 Einw.
- Grundhof942 Einw.
- Mohrkirch936 Einw.
- Tetenhusen936 Einw.
- Hasselberg932 Einw.
- Taarstedt920 Einw.
- Idstedt894 Einw.
- Jörl872 Einw.
- Stolk867 Einw.
- Steinberg835 Einw.
- Selk809 Einw.
- Steinfeld809 Einw.
- Hüsby800 Einw.
- Esgrus789 Einw.
- Ellingstedt763 Einw.
- Westerholz741 Einw.
- Börm740 Einw.
- Meyn736 Einw.
- Bergenhusen723 Einw.
- Borgwedel710 Einw.
- Ulsnis702 Einw.
- Böel698 Einw.
- Meggerdorf686 Einw.
- Stoltebüll680 Einw.
- Norderbrarup679 Einw.
- Struxdorf677 Einw.
- Brodersby-Goltoft669 Einw.
- Rabenkirchen-Faulück635 Einw.
- Hörup629 Einw.
- Rabel612 Einw.
- Maasholm604 Einw.
- Dörpstedt584 Einw.
- Ringsberg547 Einw.
- Niesgrau539 Einw.
- Klein Bennebek524 Einw.
- Schnarup-Thumby523 Einw.
- Wohlde513 Einw.
- Ausacker508 Einw.
- Klappholz504 Einw.
- Nordhackstedt479 Einw.
- Süderfahrenstedt476 Einw.
- Twedt475 Einw.
- Sollerup473 Einw.
- Weesby437 Einw.
- Janneby409 Einw.
- Uelsby403 Einw.
- Geltorf356 Einw.
- Süderhackstedt346 Einw.
- Klein Rheide341 Einw.
- Scheggerott324 Einw.
- Alt Bennebek323 Einw.
- Osterby303 Einw.
- Tielen298 Einw.
- Jardelund296 Einw.
- Oersberg293 Einw.
- Rabenholz287 Einw.
- Loit268 Einw.
- Kronsgaard257 Einw.
- Arnis251 Einw.
- Stangheck249 Einw.
- Lottorf243 Einw.
- Rügge242 Einw.
- Wagersrott221 Einw.
- Grödersby219 Einw.
- Ahneby201 Einw.
- Saustrup181 Einw.
- Pommerby158 Einw.
- Holt148 Einw.
- Nieby130 Einw.
- Böxlund123 Einw.
- Nottfeld123 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg?
Anschrift: Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Telefon: +49 4621 87850-0. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Migrationsmanagement (Anfragen ohne Termin): Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr; Dienstag geschlossen; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: migrationsmanagement@schleswig-flensburg.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg zuständig?
Für 123 Städte und Gemeinden, darunter Schleswig, Harrislee, Handewitt, Kappeln, Kropp, Glücksburg (Ostsee), Tarp, Mittelangeln und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation/Migration/Wir-%C3%BCber-uns-Fachdienst-Migrationsmanagement/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausländerbehörde Flensburg
- Ausländerbehörde Kiel
- Ausländerbehörde Lübeck
- Ausländerbehörde Neumünster
- Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
- Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
- Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland
- Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
- Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
- Ausländerbehörde Kreis Plön
- Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Ausländerbehörde Kreis Segeberg
- Ausländerbehörde Kreis Steinburg
- Ausländerbehörde Kreis Stormarn