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Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Neumünster

Zuständig für Neumünster. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Abteilung Ausländerangelegenheiten).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Telefonzeiten: Mo 9:00–11:00 Uhr
Fax
+49 4321 942-2326
Website der Behörde
neumuenster.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Neumünster?

Anschrift: Großflecken 63, 24534 Neumünster. Telefon: +49 4321 942 3430. Öffnungszeiten: Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Telefonzeiten: Mo 9:00–11:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Neumünster?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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