Ausländerbehörden.org

Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Kreis Plön

Zuständig für 85 Städte und Gemeinden mit rund 130.609 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Plön
Hamburger Straße 17–18
24306 Plön
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Fax
+49 4522 74395 548
Website der Behörde
kreis-ploen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Plön zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Plön?

Anschrift: Hamburger Straße 17–18, 24306 Plön. Telefon: +49 4522 743 150. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Plön zuständig?

Für 85 Städte und Gemeinden, darunter Preetz, Schwentinental, Plön, Heikendorf, Schönkirchen, Schönberg (Holstein), Laboe, Lütjenburg und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Plön?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-ploen.de/B%C3%BCrgerservice/Onlinetermine-buchen/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-des-Kreises-Pl%C3%B6n/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein