Schleswig-Holstein
Ausländerbehörde Kreis Plön
Zuständig für 85 Städte und Gemeinden mit rund 130.609 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Plön
Hamburger Straße 17–18
24306 Plön
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4522 743 150
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Fax
- +49 4522 74395 548
- Website der Behörde
- kreis-ploen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Plön zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Preetz16.503 Einw.
- Schwentinental14.091 Einw.
- Plön8.844 Einw.
- Heikendorf8.372 Einw.
- Schönkirchen6.794 Einw.
- Schönberg (Holstein)6.206 Einw.
- Laboe5.546 Einw.
- Lütjenburg5.424 Einw.
- Mönkeberg4.025 Einw.
- Ascheberg (Holstein)3.196 Einw.
- Wankendorf2.917 Einw.
- Probsteierhagen2.469 Einw.
- Bönebüttel2.084 Einw.
- Selent1.720 Einw.
- Blekendorf1.699 Einw.
- Schellhorn1.539 Einw.
- Panker1.471 Einw.
- Lehmkuhlen1.275 Einw.
- Stolpe1.263 Einw.
- Bösdorf1.246 Einw.
- Dobersdorf1.122 Einw.
- Hohenfelde1.038 Einw.
- Dersau979 Einw.
- Wendtorf963 Einw.
- Grebin959 Einw.
- Martensrade949 Einw.
- Ruhwinkel949 Einw.
- Giekau942 Einw.
- Schillsdorf868 Einw.
- Stein863 Einw.
- Kirchbarkau821 Einw.
- Schwartbuck805 Einw.
- Hohwacht (Ostsee)786 Einw.
- Rastorf778 Einw.
- Fargau-Pratjau751 Einw.
- Köhn733 Einw.
- Rendswühren732 Einw.
- Wisch639 Einw.
- Behrensdorf (Ostsee)626 Einw.
- Barsbek587 Einw.
- Klamp584 Einw.
- Mucheln581 Einw.
- Kühren575 Einw.
- Schlesen571 Einw.
- Dannau563 Einw.
- Kalübbe563 Einw.
- Lebrade552 Einw.
- Fiefbergen506 Einw.
- Großharrie501 Einw.
- Stakendorf479 Einw.
- Höhndorf476 Einw.
- Rathjensdorf470 Einw.
- Prasdorf462 Einw.
- Boksee461 Einw.
- Honigsee442 Einw.
- Nettelsee442 Einw.
- Postfeld432 Einw.
- Wahlstorf431 Einw.
- Brodersdorf420 Einw.
- Högsdorf405 Einw.
- Krokau402 Einw.
- Warnau395 Einw.
- Krummbek392 Einw.
- Pohnsdorf383 Einw.
- Belau368 Einw.
- Tasdorf366 Einw.
- Tröndel360 Einw.
- Passade356 Einw.
- Rantzau337 Einw.
- Stoltenberg337 Einw.
- Lutterbek303 Einw.
- Helmstorf299 Einw.
- Nehmten294 Einw.
- Löptin280 Einw.
- Klein Barkau266 Einw.
- Dörnick259 Einw.
- Großbarkau258 Einw.
- Lammershagen251 Einw.
- Bothkamp250 Einw.
- Bendfeld213 Einw.
- Kirchnüchel186 Einw.
- Barmissen171 Einw.
- Wittmoldt160 Einw.
- Fahren126 Einw.
- Kletkamp107 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Plön?
Anschrift: Hamburger Straße 17–18, 24306 Plön. Telefon: +49 4522 743 150. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Plön zuständig?
Für 85 Städte und Gemeinden, darunter Preetz, Schwentinental, Plön, Heikendorf, Schönkirchen, Schönberg (Holstein), Laboe, Lütjenburg und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Plön?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-ploen.de/B%C3%BCrgerservice/Onlinetermine-buchen/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-des-Kreises-Pl%C3%B6n/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausländerbehörde Flensburg
- Ausländerbehörde Kiel
- Ausländerbehörde Lübeck
- Ausländerbehörde Neumünster
- Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
- Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
- Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland
- Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
- Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
- Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
- Ausländerbehörde Kreis Segeberg
- Ausländerbehörde Kreis Steinburg
- Ausländerbehörde Kreis Stormarn