Preetz · Kreis Plön · 16.503 Einwohner
Ausländerbehörde für Preetz
Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Plön mit Sitz in Plön.
Postleitzahlen in Preetz: 24211
Ausländerbehörde Kreis Plön
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Plön
Hamburger Straße 17–18
24306 Plön
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4522 743 150
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Fax
- +49 4522 74395 548
- Website der Behörde
- kreis-ploen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Preetz zuständig?
Für Preetz (Kreis Plön) ist die Ausländerbehörde Kreis Plön zuständig, Hamburger Straße 17–18, 24306 Plön, Telefon +49 4522 743 150.
Welche Postleitzahlen gehören zu Preetz?
Zur Gemeinde Preetz gehören die Postleitzahlen 24211. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Plön erreichbar?
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag 14:30 Uhr – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).