Schleswig-Holstein
Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
Zuständig für 132 Städte und Gemeinden mit rund 206.235 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst 140 - Fachgebiet Ausländerbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4541 801-0607
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten (Hotline): montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
- abh@kreis-rz.de
- Website der Behörde
- kreis-rz.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Geesthacht33.519 Einw.
- Mölln19.627 Einw.
- Schwarzenbek16.999 Einw.
- Ratzeburg15.026 Einw.
- Wentorf bei Hamburg13.414 Einw.
- Lauenburg/ Elbe11.657 Einw.
- Büchen6.733 Einw.
- Börnsen4.702 Einw.
- Escheburg4.075 Einw.
- Groß Grönau3.795 Einw.
- Dassendorf3.420 Einw.
- Aumühle3.254 Einw.
- Wohltorf2.575 Einw.
- Berkenthin2.201 Einw.
- Breitenfelde2.136 Einw.
- Sandesneben1.859 Einw.
- Gudow1.760 Einw.
- Kuddewörde1.720 Einw.
- Krummesse1.613 Einw.
- Schönberg1.438 Einw.
- Kröppelshagen-Fahrendorf1.361 Einw.
- Gülzow1.321 Einw.
- Güster1.279 Einw.
- Müssen1.237 Einw.
- Linau1.225 Einw.
- Kastorf1.202 Einw.
- Ziethen1.168 Einw.
- Nusse1.153 Einw.
- Groß Sarau1.125 Einw.
- Witzeeze941 Einw.
- Sterley925 Einw.
- Labenz918 Einw.
- Bäk908 Einw.
- Schnakenbek907 Einw.
- Hamwarde884 Einw.
- Elmenhorst876 Einw.
- Alt-Mölln845 Einw.
- Rondeshagen803 Einw.
- Koberg787 Einw.
- Brunstorf783 Einw.
- Mustin740 Einw.
- Wentorf (Amt Sandesneben)725 Einw.
- Salem693 Einw.
- Schiphorst685 Einw.
- Klein Pampau673 Einw.
- Niendorf/ Stecknitz665 Einw.
- Panten659 Einw.
- Lütau654 Einw.
- Klinkrade631 Einw.
- Lehmrade630 Einw.
- Bliestorf627 Einw.
- Klempau616 Einw.
- Basedow614 Einw.
- Kollow606 Einw.
- Kasseburg594 Einw.
- Siebenbäumen591 Einw.
- Steinhorst580 Einw.
- Grambek575 Einw.
- Seedorf575 Einw.
- Schmilau566 Einw.
- Duvensee564 Einw.
- Groß Schenkenberg562 Einw.
- Talkau557 Einw.
- Hamfelde555 Einw.
- Roseburg540 Einw.
- Möhnsen539 Einw.
- Hohenhorn522 Einw.
- Pogeez520 Einw.
- Schretstaken505 Einw.
- Hollenbek476 Einw.
- Schulendorf472 Einw.
- Lankau456 Einw.
- Sahms454 Einw.
- Basthorst450 Einw.
- Einhaus444 Einw.
- Sierksrade422 Einw.
- Behlendorf395 Einw.
- Fitzen393 Einw.
- Stubben388 Einw.
- Fuhlenhagen374 Einw.
- Poggensee372 Einw.
- Krüzen365 Einw.
- Grabau358 Einw.
- Dalldorf348 Einw.
- Kühsen348 Einw.
- Sirksfelde348 Einw.
- Woltersdorf344 Einw.
- Tramm343 Einw.
- Bröthen320 Einw.
- Harmsdorf311 Einw.
- Borstorf306 Einw.
- Lüchow306 Einw.
- Siebeneichen295 Einw.
- Kittlitz295 Einw.
- Köthel295 Einw.
- Ritzerau293 Einw.
- Grinau278 Einw.
- Lanze273 Einw.
- Horst269 Einw.
- Grove258 Einw.
- Göldenitz243 Einw.
- Klein Zecher243 Einw.
- Buchholz237 Einw.
- Walksfelde227 Einw.
- Bälau224 Einw.
- Wiershop219 Einw.
- Kankelau217 Einw.
- Mühlenrade215 Einw.
- Kulpin214 Einw.
- Wangelau210 Einw.
- Groß Boden204 Einw.
- Hornbek202 Einw.
- Havekost199 Einw.
- Groß Pampau187 Einw.
- Niendorf bei Berkenthin184 Einw.
- Langenlehsten184 Einw.
- Juliusburg180 Einw.
- Giesensdorf170 Einw.
- Worth169 Einw.
- Schürensöhlen164 Einw.
- Krukow162 Einw.
- Düchelsdorf161 Einw.
- Dahmker161 Einw.
- Brunsmark157 Einw.
- Buchhorst151 Einw.
- Mechow135 Einw.
- Besenthal98 Einw.
- Groß Disnack84 Einw.
- Albsfelde76 Einw.
- Göttin71 Einw.
- Römnitz60 Einw.
- Fredeburg44 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?
Anschrift: Am Markt 4, 23909 Ratzeburg. Telefon: +49 4541 801-0607. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Hotline): montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. E-Mail: abh@kreis-rz.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig?
Für 132 Städte und Gemeinden, darunter Geesthacht, Mölln, Schwarzenbek, Ratzeburg, Wentorf bei Hamburg, Lauenburg/ Elbe, Büchen, Börnsen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/herzogtum-lauenburg
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausländerbehörde Flensburg
- Ausländerbehörde Kiel
- Ausländerbehörde Lübeck
- Ausländerbehörde Neumünster
- Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
- Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland
- Ausländerbehörde Kreis Ostholstein
- Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
- Ausländerbehörde Kreis Plön
- Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
- Ausländerbehörde Kreis Segeberg
- Ausländerbehörde Kreis Steinburg
- Ausländerbehörde Kreis Stormarn