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Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg

Zuständig für 132 Städte und Gemeinden mit rund 206.235 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst 140 - Fachgebiet Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (Hotline): montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Website der Behörde
kreis-rz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?

Anschrift: Am Markt 4, 23909 Ratzeburg. Telefon: +49 4541 801-0607. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Hotline): montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. E-Mail: abh@kreis-rz.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig?

Für 132 Städte und Gemeinden, darunter Geesthacht, Mölln, Schwarzenbek, Ratzeburg, Wentorf bei Hamburg, Lauenburg/ Elbe, Büchen, Börnsen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/herzogtum-lauenburg

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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