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Schleswig-Holstein

Ausländerbehörde Flensburg

Zuständig für Flensburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Einwanderungsbüro.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Flensburg
Schleswiger Straße 66
24941 Flensburg
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Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung; Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10.00–12.00 Uhr; Mi und Fr keine Sprechzeiten
Fax
+49 461 85-2939
Website der Behörde
flensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Flensburg?

Anschrift: Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg. Telefon: +49 461 85-2000. Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung; Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10.00–12.00 Uhr; Mi und Fr keine Sprechzeiten. E-Mail: einwanderungsbuero@flensburg.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Flensburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: http://abh-termine.flensburg.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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