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Nienburg (Weser) · Landkreis Nienburg (Weser) · 32.608 Einwohner

Ausländerbehörde für Nienburg (Weser)

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg.

Postleitzahlen in Nienburg (Weser): 31582

Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
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Öffnungszeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Do 13–16 Uhr (Anliegen bevorzugt per Mail an abh@kreis-ni.de, Termin nach Kontaktaufnahme)
Fax
+49 5021 967-430
Website der Behörde
lk-nienburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Nienburg (Weser) zuständig?

Für Nienburg (Weser) (Landkreis Nienburg (Weser)) ist die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser) zuständig, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg, Telefon +49 5021 967-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Nienburg (Weser)?

Zur Gemeinde Nienburg (Weser) gehören die Postleitzahlen 31582. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser) erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Do 13–16 Uhr (Anliegen bevorzugt per Mail an abh@kreis-ni.de, Termin nach Kontaktaufnahme).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).