Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)
Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 121.468 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5021 967-0
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Do 13–16 Uhr (Anliegen bevorzugt per Mail an abh@kreis-ni.de, Termin nach Kontaktaufnahme)
- abh@kreis-ni.de
- Fax
- +49 5021 967-430
- Website der Behörde
- lk-nienburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser) zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Nienburg (Weser)32.608 Einw.
- Rehburg-Loccum9.942 Einw.
- Stolzenau7.079 Einw.
- Steyerberg5.159 Einw.
- Uchte4.745 Einw.
- Marklohe4.594 Einw.
- Hoya3.862 Einw.
- Diepenau3.824 Einw.
- Liebenau3.695 Einw.
- Eystrup3.597 Einw.
- Warmsen3.103 Einw.
- Landesbergen2.774 Einw.
- Rodewald2.582 Einw.
- Steimbke2.448 Einw.
- Husum2.335 Einw.
- Bücken2.105 Einw.
- Hilgermissen2.024 Einw.
- Wietzen1.967 Einw.
- Raddestorf1.816 Einw.
- Heemsen1.815 Einw.
- Drakenburg1.812 Einw.
- Hassel (Weser)1.771 Einw.
- Estorf1.722 Einw.
- Haßbergen1.709 Einw.
- Leese1.640 Einw.
- Balge1.632 Einw.
- Stöckse1.271 Einw.
- Pennigsehl1.158 Einw.
- Rohrsen1.132 Einw.
- Linsburg1.009 Einw.
- Binnen966 Einw.
- Hoyerhagen957 Einw.
- Schweringen854 Einw.
- Warpe682 Einw.
- Hämelhausen558 Einw.
- Gandesbergen521 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)?
Anschrift: Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg. Telefon: +49 5021 967-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Do 13–16 Uhr (Anliegen bevorzugt per Mail an abh@kreis-ni.de, Termin nach Kontaktaufnahme). E-Mail: abh@kreis-ni.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser) zuständig?
Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Nienburg (Weser), Rehburg-Loccum, Stolzenau, Steyerberg, Uchte, Marklohe, Hoya, Diepenau und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/auslaenderbehoerde-adresse-und-ansprechpartner-431-21500.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Niedersachsen
- Ausländerbehörde Braunschweig
- Ausländerbehörde Salzgitter
- Ausländerbehörde Wolfsburg
- Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn
- Ausländerbehörde Landkreis Goslar
- Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt
- Ausländerbehörde Landkreis Northeim
- Ausländerbehörde Landkreis Peine
- Ausländerbehörde Landkreis Wolfenbüttel
- Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
- Ausländerbehörde Göttingen
- Ausländerbehörde Hannover
- Ausländerbehörde Region Hannover
- Ausländerbehörde Landkreis Diepholz
- Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont
- Ausländerbehörde Hameln
- Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
- Ausländerbehörde Hildesheim
- Ausländerbehörde Landkreis Holzminden
- Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg
- Ausländerbehörde Landkreis Celle
- Ausländerbehörde Celle
- Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven
- Ausländerbehörde Cuxhaven
- Ausländerbehörde Landkreis Harburg
- Ausländerbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Ausländerbehörde Lüneburg
- Ausländerbehörde Landkreis Osterholz
- Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)
- Ausländerbehörde Heidekreis
- Ausländerbehörde Landkreis Stade
- Ausländerbehörde Landkreis Uelzen
- Ausländerbehörde Landkreis Verden
- Ausländerbehörde Delmenhorst
- Ausländerbehörde Emden
- Ausländerbehörde Oldenburg (Oldb)
- Ausländerbehörde Osnabrück
- Ausländerbehörde Wilhelmshaven
- Ausländerbehörde Landkreis Ammerland
- Ausländerbehörde Landkreis Aurich
- Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Emsland
- Ausländerbehörde Lingen (Ems)
- Ausländerbehörde Landkreis Friesland
- Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim
- Ausländerbehörde Landkreis Leer
- Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
- Ausländerbehörde Landkreis Vechta
- Ausländerbehörde Landkreis Wesermarsch
- Ausländerbehörde Landkreis Wittmund