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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Harburg

Zuständig für 42 Städte und Gemeinden mit rund 265.864 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration, Ordnung und Verbraucherschutz: Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
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Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeines Ausländerrecht: Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fax
+49 4171 693-99100
Website der Behörde
landkreis-harburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Harburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Harburg?

Anschrift: Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe. Telefon: +49 4171 693-0. Öffnungszeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeines Ausländerrecht: Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. E-Mail: migration@lkharburg.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Harburg zuständig?

Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Seevetal, Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe), Neu Wulmstorf, Tostedt, Rosengarten, Stelle, Jesteburg und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Harburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/aemter/auslaenderbehoerde-901000004-20100.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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