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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 149.145 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Fachbereiche 33.1 Aufnahme & Einreise, 33.2 Aufenthalt & Staatsangehörigkeit).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Öffnungszeiten
Die Ausländerbehörde ist geöffnet: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; vorherige Terminvereinbarung ist notwendig
Website der Behörde
landkreis-cuxhaven.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven?

Anschrift: Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven. Telefon: +49 4721 66-0. Öffnungszeiten: Die Ausländerbehörde ist geöffnet: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-cuxhaven.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Geestland, Wurster Nordseeküste, Loxstedt, Schiffdorf, Beverstedt, Hagen im Bremischen, Hemmoor, Otterndorf und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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