Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven
Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 149.145 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Fachbereiche 33.1 Aufnahme & Einreise, 33.2 Aufenthalt & Staatsangehörigkeit).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4721 66-0
- Öffnungszeiten
- Die Ausländerbehörde ist geöffnet: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; vorherige Terminvereinbarung ist notwendig
- Website der Behörde
- landkreis-cuxhaven.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Geestland31.093 Einw.
- Wurster Nordseeküste16.769 Einw.
- Loxstedt16.012 Einw.
- Schiffdorf14.598 Einw.
- Beverstedt13.354 Einw.
- Hagen im Bremischen10.705 Einw.
- Hemmoor8.709 Einw.
- Otterndorf7.515 Einw.
- Cadenberge3.917 Einw.
- Hechthausen3.669 Einw.
- Lamstedt3.317 Einw.
- Wingst3.307 Einw.
- Wanna2.249 Einw.
- Osten1.723 Einw.
- Ihlienworth1.527 Einw.
- Oberndorf1.367 Einw.
- Neuenkirchen1.326 Einw.
- Neuhaus (Oste)1.069 Einw.
- Nordleda950 Einw.
- Hollnseth844 Einw.
- Bülkau824 Einw.
- Steinau803 Einw.
- Belum782 Einw.
- Armstorf689 Einw.
- Mittelstenahe580 Einw.
- Stinstedt519 Einw.
- Osterbruch467 Einw.
- Odisheim461 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven?
Anschrift: Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven. Telefon: +49 4721 66-0. Öffnungszeiten: Die Ausländerbehörde ist geöffnet: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-cuxhaven.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven zuständig?
Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Geestland, Wurster Nordseeküste, Loxstedt, Schiffdorf, Beverstedt, Hagen im Bremischen, Hemmoor, Otterndorf und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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