Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 200.769 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
Carl-Zeiss-Straße 5
37081 Göttingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 551 525 3772
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten (Service-Hotline): Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
- Fax
- +49 551 525-0
- Website der Behörde
- landkreisgoettingen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Weitere Standorte
- Standort Osterode am Harz (Kreishaus Osterode)Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harzzuständig für Osterode, Herzberg, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Walkenried, Hattorf, Bad Grund
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Hann. Münden23.478 Einw.
- Osterode am Harz21.598 Einw.
- Duderstadt20.375 Einw.
- Bovenden14.078 Einw.
- Herzberg am Harz12.792 Einw.
- Rosdorf12.239 Einw.
- Bad Lauterberg im Harz10.164 Einw.
- Gleichen8.663 Einw.
- Friedland8.332 Einw.
- Bad Grund (Harz)7.738 Einw.
- Staufenberg7.506 Einw.
- Bad Sachsa7.193 Einw.
- Adelebsen6.180 Einw.
- Dransfeld4.290 Einw.
- Walkenried4.053 Einw.
- Hattorf am Harz3.972 Einw.
- Gieboldehausen3.750 Einw.
- Bilshausen2.201 Einw.
- Ebergötzen1.949 Einw.
- Wulften am Harz1.789 Einw.
- Scheden1.783 Einw.
- Rhumspringe1.703 Einw.
- Seeburg1.607 Einw.
- Niemetal1.420 Einw.
- Seulingen1.341 Einw.
- Waake1.271 Einw.
- Landolfshausen1.091 Einw.
- Krebeck1.015 Einw.
- Obernfeld944 Einw.
- Jühnde911 Einw.
- Hörden am Harz909 Einw.
- Rollshausen846 Einw.
- Rüdershausen811 Einw.
- Bodensee766 Einw.
- Wollbrandshausen628 Einw.
- Bühren519 Einw.
- Wollershausen433 Einw.
- Elbingerode431 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen?
Anschrift: Carl-Zeiss-Straße 5, 37081 Göttingen. Telefon: +49 551 525 3772. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Service-Hotline): Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: abh@landkreisgoettingen.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Hann. Münden, Osterode am Harz, Duderstadt, Bovenden, Herzberg am Harz, Rosdorf, Bad Lauterberg im Harz, Gleichen und weitere.
Hat die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Standort Osterode am Harz (Kreishaus Osterode), Osterode am Harz.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Göttingen?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreisgoettingen.de/Themen-Leistungen/Sicherheit-Ordnung/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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