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Niedersachsen

Ausländerbehörde Heidekreis

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 141.321 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd (Ausländer- und Asylangelegenheiten).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
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Öffnungszeiten
Mo–Do 08.00–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
heidekreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Heidekreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Heidekreis?

Anschrift: Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel. Telefon: +49 5162 970-333. Öffnungszeiten: Mo–Do 08.00–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Heidekreis zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bad Fallingbostel, Bispingen, Schwarmstedt, Neuenkirchen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Heidekreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.heidekreis.de/gesundheit-soziales/migration-aufenthalt/auslaenderwesen.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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