Niedersachsen
Ausländerbehörde Heidekreis
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 141.321 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd (Ausländer- und Asylangelegenheiten).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5162 970-333
- Öffnungszeiten
- Mo–Do 08.00–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- heidekreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Heidekreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Walsrode31.019 Einw.
- Soltau22.511 Einw.
- Schneverdingen19.016 Einw.
- Munster15.062 Einw.
- Bad Fallingbostel12.783 Einw.
- Bispingen6.572 Einw.
- Schwarmstedt5.759 Einw.
- Neuenkirchen5.365 Einw.
- Wietzendorf4.176 Einw.
- Hodenhagen3.099 Einw.
- Lindwedel2.701 Einw.
- Rethem (Aller)2.332 Einw.
- Buchholz (Aller)2.178 Einw.
- Ahlden (Aller)1.573 Einw.
- Gilten1.239 Einw.
- Essel1.213 Einw.
- Böhme940 Einw.
- Hademstorf833 Einw.
- Häuslingen791 Einw.
- Eickeloh789 Einw.
- Grethem652 Einw.
- Frankenfeld509 Einw.
- Osterheide209 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Heidekreis?
Anschrift: Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel. Telefon: +49 5162 970-333. Öffnungszeiten: Mo–Do 08.00–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Heidekreis zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bad Fallingbostel, Bispingen, Schwarmstedt, Neuenkirchen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Heidekreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.heidekreis.de/gesundheit-soziales/migration-aufenthalt/auslaenderwesen.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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