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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 177.025 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
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Öffnungszeiten
Servicepoint: Mo-Fr. 08:30 Uhr – 12:30 Uhr; Mo-Do. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr; donnerstags für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Telefonzeiten Ausländerbehörde: Mo + Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Di 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Website der Behörde
lkclp.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg?

Anschrift: Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg. Telefon: +49 4471 15-799. Öffnungszeiten: Servicepoint: Mo-Fr. 08:30 Uhr – 12:30 Uhr; Mo-Do. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr; donnerstags für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Telefonzeiten Ausländerbehörde: Mo + Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Di 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr. E-Mail: abh@lkclp.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Cloppenburg, Friesoythe, Garrel, Saterland, Löningen, Barßel, Emstek, Essen (Oldenburg) und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lkclp.de/unser-landkre/ordnung--verkehr/auslaenderangelegenheiten

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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