Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn
Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 175.943 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung 3.2 (Ausländerwesen).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 3
38518 Gifhorn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5371 82-0
- Öffnungszeiten
- Nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Termine möglich Di 08.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Do 08.30–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
- Fax
- +49 5371 82-309
- Website der Behörde
- landkreis-gifhorn.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Gifhorn42.726 Einw.
- Sassenburg11.913 Einw.
- Wittingen11.136 Einw.
- Meine8.286 Einw.
- Meinersen8.038 Einw.
- Schwülper7.328 Einw.
- Isenbüttel6.031 Einw.
- Rühen5.790 Einw.
- Wesendorf5.549 Einw.
- Calberlah5.288 Einw.
- Müden (Aller)5.216 Einw.
- Hankensbüttel4.354 Einw.
- Leiferde4.231 Einw.
- Wahrenholz3.760 Einw.
- Vordorf3.118 Einw.
- Brome3.102 Einw.
- Weyhausen2.735 Einw.
- Rötgesbüttel2.519 Einw.
- Hillerse2.489 Einw.
- Osloß2.206 Einw.
- Ribbesbüttel2.110 Einw.
- Jembke2.072 Einw.
- Groß Oesingen2.071 Einw.
- Parsau1.955 Einw.
- Wasbüttel1.836 Einw.
- Adenbüttel1.789 Einw.
- Ehra-Lessien1.625 Einw.
- Tappenbeck1.602 Einw.
- Tülau1.497 Einw.
- Ummern1.491 Einw.
- Didderse1.276 Einw.
- Steinhorst1.259 Einw.
- Bokensdorf1.240 Einw.
- Tiddische1.235 Einw.
- Dedelstorf1.216 Einw.
- Sprakensehl1.163 Einw.
- Wagenhoff1.151 Einw.
- Barwedel978 Einw.
- Schönewörde886 Einw.
- Bergfeld864 Einw.
- Obernholz812 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn?
Anschrift: Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn. Telefon: +49 5371 82-0. Öffnungszeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Termine möglich Di 08.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Do 08.30–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn zuständig?
Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Gifhorn, Sassenburg, Wittingen, Meine, Meinersen, Schwülper, Isenbüttel, Rühen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-gifhorn.de/B%C3%BCrgerservices/Organigramm/Vorstandsbereich-I/Fachbereich-3-Sicherheit-und-Ordnung-/Abteilung-3-2-Ausl%C3%A4nderwesen/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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