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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 90.227 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
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Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung (per Mail oder online)
Fax
+49 5351 1211608
Website der Behörde
landkreis-helmstedt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt?

Anschrift: Südertor 6, 38350 Helmstedt. Telefon: +49 5351 121-0. Öffnungszeiten: Termine nur nach Vereinbarung (per Mail oder online). E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Helmstedt, Königslutter am Elm, Lehre, Schöningen, Velpke, Groß Twülpstedt, Danndorf, Grasleben und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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