Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 354.821 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Abteilung Integration und Ausländer).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 541 5017000
- Öffnungszeiten
- Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung ausschließlich online
- abh@lkos.de
- Website der Behörde
- landkreis-osnabrueck.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Melle46.436 Einw.
- Georgsmarienhütte31.244 Einw.
- Bramsche28.220 Einw.
- Wallenhorst22.614 Einw.
- Bad Essen16.265 Einw.
- Bissendorf14.614 Einw.
- Quakenbrück14.007 Einw.
- Belm13.905 Einw.
- Hagen am Teutoburger Wald13.275 Einw.
- Bohmte13.083 Einw.
- Hasbergen10.874 Einw.
- Bad Iburg10.652 Einw.
- Dissen am Teutoburger Wald10.423 Einw.
- Hilter am Teutoburger Wald10.067 Einw.
- Ostercappeln9.734 Einw.
- Fürstenau9.443 Einw.
- Bad Laer8.895 Einw.
- Bad Rothenfelde8.385 Einw.
- Bersenbrück8.221 Einw.
- Ankum8.085 Einw.
- Glandorf6.483 Einw.
- Neuenkirchen4.640 Einw.
- Badbergen4.297 Einw.
- Alfhausen4.168 Einw.
- Merzen3.691 Einw.
- Rieste3.599 Einw.
- Berge3.436 Einw.
- Bippen2.938 Einw.
- Nortrup2.927 Einw.
- Gehrde2.527 Einw.
- Menslage2.318 Einw.
- Eggermühlen1.820 Einw.
- Voltlage1.770 Einw.
- Kettenkamp1.765 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück?
Anschrift: Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück. Telefon: +49 541 5017000. Öffnungszeiten: Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung ausschließlich online. E-Mail: abh@lkos.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück zuständig?
Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Melle, Georgsmarienhütte, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Bissendorf, Quakenbrück, Belm und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/migration-und-integration/beratung-und-hilfen/willkommensbehoerde/wir-ueber-uns
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Niedersachsen
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- Ausländerbehörde Wolfsburg
- Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn
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- Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt
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