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Niedersachsen

Ausländerbehörde Osnabrück

Zuständig für Osnabrück.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Osnabrück
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Di, Do, Fr 8–10 Uhr; Servicezeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–16 Uhr, Do 8–17.30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
service.osnabrueck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Osnabrück?

Anschrift: Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück. Telefon: +49 541 323-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Di, Do, Fr 8–10 Uhr; Servicezeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–16 Uhr, Do 8–17.30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: abh@osnabrueck.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Osnabrück?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5221/show

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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