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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Friesland

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 100.411 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
friesland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Friesland zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Friesland?

Anschrift: Schlosserplatz 3, 26441 Jever. Telefon: +49 4461 919-4210. E-Mail: abh@friesland.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Friesland zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Varel, Schortens, Jever, Zetel, Wangerland, Bockhorn, Sande, Wangerooge.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Friesland?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.friesland.de/portal/seiten/auslaenderangelegenheiten-901000758-20800.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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