Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Celle
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 105.615 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerstelle.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Celle
Trift 26 a
29221 Celle
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5141 916-0
- abh@lkcelle.de
- Postanschrift
- Postfach 2133
29261 Celle - Website der Behörde
- landkreis-celle.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Celle zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Bergen12.991 Einw.
- Winsen (Aller)12.711 Einw.
- Südheide11.182 Einw.
- Hambühren10.208 Einw.
- Wietze7.387 Einw.
- Nienhagen6.420 Einw.
- Wathlingen6.405 Einw.
- Lachendorf6.059 Einw.
- Faßberg5.890 Einw.
- Eschede5.443 Einw.
- Wienhausen3.970 Einw.
- Eicklingen3.151 Einw.
- Adelheidsdorf2.660 Einw.
- Langlingen2.154 Einw.
- Bröckel2.006 Einw.
- Eldingen1.970 Einw.
- Ahnsbeck1.676 Einw.
- Hohne1.663 Einw.
- Beedenbostel961 Einw.
- Lohheide708 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Celle?
Anschrift: Trift 26 a, 29221 Celle. Telefon: +49 5141 916-0. E-Mail: abh@lkcelle.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Celle zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Bergen, Winsen (Aller), Südheide, Hambühren, Wietze, Nienhagen, Wathlingen, Lachendorf und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Celle?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-celle.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Ordnungsamt/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten-Staatsangeh%C3%B6rigkeit-Personenstandswesen/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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