Niedersachsen
Ausländerbehörde Lüneburg
Zuständig für 43 Städte und Gemeinden mit rund 179.448 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Lüneburg
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4131 309-3252
- Öffnungszeiten
- Telefonsprechzeiten: Di und Do 10–12 Uhr; Besuch nur mit Termin
- abh@stadt.lueneburg.de
- Website der Behörde
- hansestadt-lueneburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Lüneburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Lüneburg74.785 Einw.
- Adendorf10.818 Einw.
- Bleckede9.154 Einw.
- Reppenstedt7.005 Einw.
- Bardowick6.604 Einw.
- Amt Neuhaus4.592 Einw.
- Amelinghausen3.767 Einw.
- Deutsch Evern3.667 Einw.
- Melbeck3.280 Einw.
- Scharnebeck3.279 Einw.
- Brietlingen3.278 Einw.
- Dahlenburg3.073 Einw.
- Neetze2.831 Einw.
- Embsen2.787 Einw.
- Vögelsen2.438 Einw.
- Barendorf2.436 Einw.
- Kirchgellersen2.306 Einw.
- Hohnstorf (Elbe)2.280 Einw.
- Radbruch2.243 Einw.
- Handorf2.101 Einw.
- Barum2.033 Einw.
- Westergellersen1.994 Einw.
- Rullstorf1.920 Einw.
- Artlenburg1.769 Einw.
- Wendisch Evern1.729 Einw.
- Südergellersen1.551 Einw.
- Wittorf1.548 Einw.
- Soderstorf1.448 Einw.
- Thomasburg1.307 Einw.
- Reinstorf1.183 Einw.
- Nahrendorf1.101 Einw.
- Betzendorf1.094 Einw.
- Echem1.080 Einw.
- Hittbergen961 Einw.
- Oldendorf (Luhe)930 Einw.
- Vastorf824 Einw.
- Barnstedt769 Einw.
- Rehlingen695 Einw.
- Lüdersburg687 Einw.
- Mechtersen670 Einw.
- Tosterglope598 Einw.
- Dahlem497 Einw.
- Boitze336 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Lüneburg?
Anschrift: Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg. Telefon: +49 4131 309-3252. Öffnungszeiten: Telefonsprechzeiten: Di und Do 10–12 Uhr; Besuch nur mit Termin. E-Mail: abh@stadt.lueneburg.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Lüneburg zuständig?
Für 43 Städte und Gemeinden, darunter Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Amt Neuhaus, Amelinghausen, Deutsch Evern und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Lüneburg?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/auslaenderbehoerde.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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