Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 156.841 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerstelle.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5721 703-0
- Öffnungszeiten
- Mo, Di 8.30–12 Uhr; Do 8.30–15.30 Uhr; Mi und Fr geschlossen; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- serviceportal-schaumburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Rinteln25.602 Einw.
- Stadthagen22.638 Einw.
- Bückeburg19.221 Einw.
- Bad Nenndorf11.686 Einw.
- Obernkirchen8.912 Einw.
- Rodenberg6.287 Einw.
- Auetal6.001 Einw.
- Hagenburg4.516 Einw.
- Nienstädt4.216 Einw.
- Lauenau4.191 Einw.
- Lindhorst4.175 Einw.
- Haste2.785 Einw.
- Bad Eilsen2.494 Einw.
- Apelern2.411 Einw.
- Hohnhorst2.246 Einw.
- Hespe2.024 Einw.
- Niedernwöhren1.916 Einw.
- Helpsen1.891 Einw.
- Sachsenhagen1.821 Einw.
- Meerbeck1.791 Einw.
- Seggebruch1.665 Einw.
- Wölpinghausen1.533 Einw.
- Suthfeld1.428 Einw.
- Beckedorf1.422 Einw.
- Heeßen1.383 Einw.
- Lauenhagen1.279 Einw.
- Auhagen1.271 Einw.
- Luhden1.127 Einw.
- Lüdersfeld1.116 Einw.
- Pollhagen1.038 Einw.
- Hülsede1.028 Einw.
- Ahnsen1.022 Einw.
- Heuerßen901 Einw.
- Wiedensahl893 Einw.
- Pohle834 Einw.
- Buchholz714 Einw.
- Messenkamp700 Einw.
- Nordsehl663 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg?
Anschrift: Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen. Telefon: +49 5721 703-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 8.30–12 Uhr; Do 8.30–15.30 Uhr; Mi und Fr geschlossen; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: aufenthaltsrecht@schaumburg.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Rinteln, Stadthagen, Bückeburg, Bad Nenndorf, Obernkirchen, Rodenberg, Auetal, Hagenburg und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Schaumburg?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.serviceportal-schaumburg.de/buergerservice/verwaltung/auslaenderbehoerde-900000161-24500.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Niedersachsen
- Ausländerbehörde Braunschweig
- Ausländerbehörde Salzgitter
- Ausländerbehörde Wolfsburg
- Ausländerbehörde Landkreis Gifhorn
- Ausländerbehörde Landkreis Goslar
- Ausländerbehörde Landkreis Helmstedt
- Ausländerbehörde Landkreis Northeim
- Ausländerbehörde Landkreis Peine
- Ausländerbehörde Landkreis Wolfenbüttel
- Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
- Ausländerbehörde Göttingen
- Ausländerbehörde Hannover
- Ausländerbehörde Region Hannover
- Ausländerbehörde Landkreis Diepholz
- Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont
- Ausländerbehörde Hameln
- Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
- Ausländerbehörde Hildesheim
- Ausländerbehörde Landkreis Holzminden
- Ausländerbehörde Landkreis Nienburg (Weser)
- Ausländerbehörde Landkreis Celle
- Ausländerbehörde Celle
- Ausländerbehörde Landkreis Cuxhaven
- Ausländerbehörde Cuxhaven
- Ausländerbehörde Landkreis Harburg
- Ausländerbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Ausländerbehörde Lüneburg
- Ausländerbehörde Landkreis Osterholz
- Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)
- Ausländerbehörde Heidekreis
- Ausländerbehörde Landkreis Stade
- Ausländerbehörde Landkreis Uelzen
- Ausländerbehörde Landkreis Verden
- Ausländerbehörde Delmenhorst
- Ausländerbehörde Emden
- Ausländerbehörde Oldenburg (Oldb)
- Ausländerbehörde Osnabrück
- Ausländerbehörde Wilhelmshaven
- Ausländerbehörde Landkreis Ammerland
- Ausländerbehörde Landkreis Aurich
- Ausländerbehörde Landkreis Cloppenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Emsland
- Ausländerbehörde Lingen (Ems)
- Ausländerbehörde Landkreis Friesland
- Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim
- Ausländerbehörde Landkreis Leer
- Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
- Ausländerbehörde Landkreis Vechta
- Ausländerbehörde Landkreis Wesermarsch
- Ausländerbehörde Landkreis Wittmund