Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Verden
Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 138.626 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Fachdienst Soziales).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4231 15-0
- Öffnungszeiten
- Telefonisch zurzeit nur Di und Fr 9–12.30 Uhr; Vorsprachen vor Ort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 4231 15-603
- Website der Behörde
- landkreis-verden.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Verden zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Achim32.870 Einw.
- Verden (Aller)27.121 Einw.
- Oyten16.380 Einw.
- Langwedel14.645 Einw.
- Ottersberg13.166 Einw.
- Kirchlinteln10.148 Einw.
- Dörverden8.735 Einw.
- Thedinghausen8.092 Einw.
- Riede3.095 Einw.
- Blender2.850 Einw.
- Emtinghausen1.524 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Verden?
Anschrift: Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller). Telefon: +49 4231 15-0. Öffnungszeiten: Telefonisch zurzeit nur Di und Fr 9–12.30 Uhr; Vorsprachen vor Ort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: info-abh@landkreis-verden.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Verden zuständig?
Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Achim, Verden (Aller), Oyten, Langwedel, Ottersberg, Kirchlinteln, Dörverden, Thedinghausen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Verden?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-verden.de/familie-soziales-gesundheit/auslaender-und-asyl/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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