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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Peine

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 137.045 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Fachdienst Ordnungswesen).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Peine
Burgstraße 1
31224 Peine
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag ausschließlich nach Terminvereinbarung
Fax
+49 5171 4017703
Website der Behörde
landkreis-peine.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Peine zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Peine?

Anschrift: Burgstraße 1, 31224 Peine. Telefon: +49 5171 401 0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Peine zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Peine, Ilsede, Vechelde, Lengede, Edemissen, Wendeburg, Hohenhameln.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Peine?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-peine.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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