Ausländerbehörden.org

Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 91.959 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Zuwanderung.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Do 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; Fr 08:00–13:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 5151 903-1502
Website der Behörde
hameln-pyrmont.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont?

Anschrift: Süntelstraße 9, 31785 Hameln. Telefon: +49 5151 903-2300. Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; Fr 08:00–13:00 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: zuwanderung@hameln-pyrmont.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Bad Pyrmont, Hessisch Oldendorf, Bad Münder am Deister, Aerzen, Emmerthal, Salzhemmendorf, Coppenbrügge.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hameln-pyrmont.de/index.php?La=1&object=tx,2561.7718.1&kuo=2&sub=0

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Niedersachsen