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Niedersachsen

Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)

Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 165.904 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Ausländeramt).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Dienststelle Rotenburg: Di 8–12 Uhr; Do 8–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Termin vorab erforderlich
Website der Behörde
lk-row.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)?

Anschrift: Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme). Telefon: +49 4261 983-2340. Öffnungszeiten: Dienststelle Rotenburg: Di 8–12 Uhr; Do 8–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Termin vorab erforderlich. E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig?

Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Rotenburg (Wümme), Bremervörde, Zeven, Scheeßel, Visselhövede, Gnarrenburg, Sottrum, Sittensen und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme) weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Ausländerbehörde - Außenstelle Bremervörde (Kreishaus Bremervörde), Bremervörde; Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven, Zeven.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Rotenburg (Wümme)?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termin.lk-row.de

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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