Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 168.996 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Amt für Migration, Integration und Demographie, Amt 913).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5121 309-0
- Öffnungszeiten
- Servicezeiten Amt 913: Mo 08:30–15:00 Uhr; Di 08:30–12:30 Uhr; Do 08:30–16:30 Uhr; Fr 08:30–12:30 Uhr; Do nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr. Allgemeine Ausländerbehörde nur mit Termin, Team Asyl auch ohne Termin in den Öffnungszeiten
- Website der Behörde
- landkreishildesheim.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Sarstedt19.405 Einw.
- Alfeld (Leine)17.956 Einw.
- Bad Salzdetfurth13.037 Einw.
- Nordstemmen11.876 Einw.
- Harsum10.846 Einw.
- Gronau (Leine)10.527 Einw.
- Bockenem9.465 Einw.
- Giesen9.382 Einw.
- Elze8.880 Einw.
- Algermissen7.658 Einw.
- Söhlde7.486 Einw.
- Schellerten7.428 Einw.
- Holle6.561 Einw.
- Diekholzen5.982 Einw.
- Lamspringe5.460 Einw.
- Sibbesse5.311 Einw.
- Duingen4.680 Einw.
- Freden (Leine)4.508 Einw.
- Eime2.548 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim?
Anschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim. Telefon: +49 5121 309-0. Öffnungszeiten: Servicezeiten Amt 913: Mo 08:30–15:00 Uhr; Di 08:30–12:30 Uhr; Do 08:30–16:30 Uhr; Fr 08:30–12:30 Uhr; Do nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr. Allgemeine Ausländerbehörde nur mit Termin, Team Asyl auch ohne Termin in den Öffnungszeiten. E-Mail: abh-allgemein@landkreishildesheim.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim zuständig?
Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Sarstedt, Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Nordstemmen, Harsum, Gronau (Leine), Bockenem, Giesen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://service.landkreishildesheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/944/show
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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