Ausländerbehörden.org

Niedersachsen

Ausländerbehörde Göttingen

Zuständig für Göttingen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Göttingen
Hiroshimaplatz 1–4
37083 Göttingen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Mo 13.30–14.30 Uhr; persönliche Gespräche nur mit individuellem Termin
Website der Behörde
goettingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Göttingen?

Anschrift: Hiroshimaplatz 1–4, 37083 Göttingen. Telefon: +49 551 400-0. Öffnungszeiten: Telefonische Sprechzeiten: Mo 13.30–14.30 Uhr; persönliche Gespräche nur mit individuellem Termin. E-Mail: auslaenderstelle@goettingen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Göttingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.goettingen.de/buergerservice/dienstleistungen/auslaenderangelegenheiten-900000369-0.html?myMedium=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Niedersachsen