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Niedersachsen

Ausländerbehörde Hannover

Zuständig für Hannover. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Willkommensservice (Ausländerbehörde der Landeshauptstadt).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Hannover
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 13–17 Uhr
Website der Behörde
hannover.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Hannover?

Anschrift: Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Telefon: +49 511 168-32330. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 13–17 Uhr.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Hannover?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Finanzen,-Ordnung-und-Feuerwehr/Fachbereich-%C3%96ffentliche-Ordnung/Standesamt-und-Staatsangeh%C3%B6rig%C2%ADkeit/Sachgebiet-Willkommensservice

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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