Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Holzminden
Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 65.581 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (3.33 Migration).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Holzminden
Bürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5531 707-732
- Öffnungszeiten
- Keine regulären Sprechzeiten, Beratung nur nach Terminvereinbarung. Telefonische Sprechzeiten (Terminvergabe): Mo und Fr 10.00–11.30 Uhr (Tel. 05531 / 707-737), Di und Do 10.00–11.30 Uhr (Tel. 05531 / 707-722); telefonische Sprechzeiten (rechtliche Fragen): Mo, Di, Do 14.00–15.00 Uhr
- Postanschrift
- Postfach 1353
37593 Holzminden - Website der Behörde
- landkreis-holzminden.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Holzminden zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Holzminden18.921 Einw.
- Delligsen7.283 Einw.
- Stadtoldendorf4.868 Einw.
- Bodenwerder4.672 Einw.
- Bevern3.714 Einw.
- Eschershausen3.378 Einw.
- Boffzen2.430 Einw.
- Lauenförde2.217 Einw.
- Hehlen1.646 Einw.
- Halle1.400 Einw.
- Deensen1.321 Einw.
- Ottenstein1.170 Einw.
- Polle1.103 Einw.
- Fürstenberg993 Einw.
- Golmbach886 Einw.
- Kirchbrak860 Einw.
- Eimen810 Einw.
- Heinade775 Einw.
- Dielmissen741 Einw.
- Heinsen697 Einw.
- Negenborn688 Einw.
- Lenne625 Einw.
- Derental578 Einw.
- Brevörde543 Einw.
- Wangelnstedt534 Einw.
- Holzen484 Einw.
- Heyen403 Einw.
- Holenberg391 Einw.
- Pegestorf388 Einw.
- Lüerdissen373 Einw.
- Vahlbruch362 Einw.
- Arholzen327 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Holzminden?
Anschrift: Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden. Telefon: +49 5531 707-732. Öffnungszeiten: Keine regulären Sprechzeiten, Beratung nur nach Terminvereinbarung. Telefonische Sprechzeiten (Terminvergabe): Mo und Fr 10.00–11.30 Uhr (Tel. 05531 / 707-737), Di und Do 10.00–11.30 Uhr (Tel. 05531 / 707-722); telefonische Sprechzeiten (rechtliche Fragen): Mo, Di, Do 14.00–15.00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-holzminden.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Holzminden zuständig?
Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Holzminden, Delligsen, Stadtoldendorf, Bodenwerder, Bevern, Eschershausen, Boffzen, Lauenförde und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Holzminden?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-holzminden.de/portal/seiten/auslaenderbehoerde-terminanfrage-900000967-25600.html?rubrik=900000007
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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