Niedersachsen
Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg
Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 132.008 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4431 85-0
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- oldenburg-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Ganderkesee31.494 Einw.
- Wildeshausen21.155 Einw.
- Wardenburg16.484 Einw.
- Hude (Oldenburg)15.994 Einw.
- Großenkneten15.613 Einw.
- Hatten14.250 Einw.
- Dötlingen6.155 Einw.
- Harpstedt4.733 Einw.
- Dünsen1.202 Einw.
- Kirchseelte1.176 Einw.
- Groß Ippener1.046 Einw.
- Colnrade785 Einw.
- Beckeln776 Einw.
- Prinzhöfte621 Einw.
- Winkelsett524 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg?
Anschrift: Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen. Telefon: +49 4431 85-0. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaender@oldenburg-kreis.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg zuständig?
Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Ganderkesee, Wildeshausen, Wardenburg, Hude (Oldenburg), Großenkneten, Hatten, Dötlingen, Harpstedt und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oldenburg?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.oldenburg-kreis.de/ordnung-und-verkehr/auslaenderangelegenheiten/aufenthaltsgenehmigung/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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