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Osterode am Harz · Landkreis Göttingen · 21.598 Einwohner

Ausländerbehörde für Osterode am Harz

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen mit Sitz in Göttingen. In Osterode am Harz gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Osterode am Harz: 37520

Standort in Osterode am Harz

  • Standort Osterode am Harz (Kreishaus Osterode)Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harzzuständig für Osterode, Herzberg, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Walkenried, Hattorf, Bad Grund

Ausländerbehörde Landkreis Göttingen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Göttingen
Carl-Zeiss-Straße 5
37081 Göttingen
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (Service-Hotline): Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 551 525-0
Website der Behörde
landkreisgoettingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Osterode am Harz zuständig?

Für Osterode am Harz (Landkreis Göttingen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen zuständig, Carl-Zeiss-Straße 5, 37081 Göttingen, Telefon +49 551 525 3772.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Osterode am Harz?

Ja. Die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen hat in Osterode am Harz einen Standort: Standort Osterode am Harz (Kreishaus Osterode), Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz.

Welche Postleitzahlen gehören zu Osterode am Harz?

Zur Gemeinde Osterode am Harz gehören die Postleitzahlen 37520. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Service-Hotline): Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Göttingen für