Winsen (Luhe) · Landkreis Harburg · 36.961 Einwohner
Ausländerbehörde für Winsen (Luhe)
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Harburg mit Sitz in Winsen/Luhe.
Postleitzahlen in Winsen (Luhe): 21423
Ausländerbehörde Landkreis Harburg
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4171 693-0
- Öffnungszeiten
- Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeines Ausländerrecht: Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- migration@lkharburg.de
- Fax
- +49 4171 693-99100
- Website der Behörde
- landkreis-harburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Winsen (Luhe) zuständig?
Für Winsen (Luhe) (Landkreis Harburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Harburg zuständig, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe, Telefon +49 4171 693-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Winsen (Luhe)?
Zur Gemeinde Winsen (Luhe) gehören die Postleitzahlen 21423. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Harburg erreichbar?
Öffnungszeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeines Ausländerrecht: Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Dienstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).