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Pegnitz · Landkreis Bayreuth · 13.665 Einwohner

Ausländerbehörde für Pegnitz

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth mit Sitz in Bayreuth.

Postleitzahlen in Pegnitz: 91257

Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
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Öffnungszeiten
Mo, Di 7.30–14 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–17 Uhr; Fr 7.30–13 Uhr; Vorsprache ohne Termin nur möglich, wenn die personellen Kapazitäten vorhanden sind
Fax
+49 921 728-880
Website der Behörde
landkreis-bayreuth.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Pegnitz zuständig?

Für Pegnitz (Landkreis Bayreuth) ist die Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth zuständig, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Telefon +49 921 728-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pegnitz?

Zur Gemeinde Pegnitz gehören die Postleitzahlen 91257. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di 7.30–14 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–17 Uhr; Fr 7.30–13 Uhr; Vorsprache ohne Termin nur möglich, wenn die personellen Kapazitäten vorhanden sind.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).